A L L G E M E I N E
G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
V e r e i n „ Z u r G a b e n q u e l l e “
1. Geltungsbereich dieser AGB
1.1.
Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz genannt: „AGB“) gelten für alle
Rechtsgeschäfte und Bildungsveranstaltungen des Vereins „Zur Gabenquelle – Verein zur Förde-
rung von Talenten und Gaben“, ZVR-Zahl: 1851432541 (in Hinkunft kurz genannt: Verein), derzeit
abrufbar unter https://zurgabenquelle.at/.
Vorausgeschickt wird weiters, dass der Verein Bildungsveranstaltungen in jeglicher Form anbietet.
Der Verein hat sich intensiv mit den Wechselwirkungen von Frequenzen, Klängen, Singen und
sonstige musikalische Ausdrucksmittel und den lebendigen Systemen von Mensch, Tier und Pflan-
zen beschäftigt und daraus eine eigene Methode entwickelt. Der Verein ist in seiner Forschungsar-
beit dabei auf sehr alte Wurzeln und Methoden gestoßen, die im verborgenen Wissen der Mensch-
heit schlummern. Durch jahrelange Einzel- und Gruppenarbeit wurde diese Methode immer mehr
vertieft und wurden daraus Erkenntnisse gewonnen.
Darüber hinaus entwickelt der Verein laufend neue weitere Methoden in jenen Bereichen, in wel-
chen neue Erkenntnisse gewonnen werden in der energetischen, schamanischen, mentalen und spiri-
tuellen Ebene. Auch diese neuen Methoden betreffen die Wechselwirkungen von lebendigen Sys-
temen von Mensch, Tier und Pflanzen.
Klargestellt wird, dass der Verein kein Veranstalter ist, das heißt, wenn Bildungsreisen oder Veran-
staltungen angeboten werden, hat der jeweilige Kursteilnehmer selbst dafür Sorge zu tragen, dass er
Unterkunft bucht und für die notwendige Reise zum Veranstaltungsort Vorsorge trifft.
1.2.
Diese AGB gelten sowohl für den B2B als auch für den B2C-Bereich und enthalten spezielle Best-
immungen, die nur gegenüber Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzge-
setzes (KSchG) Geltung besitzen. Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes ist jedermann, der nicht
Unternehmer ist. Unternehmer ist jeder, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unterneh-
mens gehört. Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständi-
ger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (wie etwa Vereine nach
dem Vereinsgesetz 2002).
2. Anmeldung
2.1.
Die Anmeldung ist bis 4 Wochen vor Beginn einer Bildungsveranstaltung möglich, sofern keine
andere Angabe in der Beschreibung der Bildungsveranstaltung gemacht wird. Die Anmeldung er-
folgt mittels Anmeldeformular. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und Statuten des Vereins.
2.2.
Jede Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich.
2.3.
Für korrekte und vollständige Angaben sowie für Bekanntgabe von Änderungen der Adresse und
Kontaktdaten trägt der Teilnehmer die Verantwortung. Mitteilungen seitens des Vereins können
dem Teilnehmer an seine, in der Anmeldung angegebenen Anschrift zugesendet werden, solange
eine geänderte Anschrift nicht schriftlich bekannt gegeben wird.
2.4.
Die Teilnehmerzahl der Bildungsveranstaltungen ist aus Qualitätsgründen beschränkt. Die Reihung
der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum des Anmeldeformulars.
2.5.
Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung über die erfolgreiche Anmeldung
per E-Mail.
2.6.
Der Verein behält sich das Recht vor, angekündigte Dozenten durch andere zu ersetzen und not-
wendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms und des Veranstaltungsortes unter Wahrung
des Gesamtcharakters der Veranstaltung, ohne Angaben von Gründen vorzunehmen. Weiters wird
das Recht vorbehalten, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Dozenten, zu
geringe Teilnehmerzahl) abzusagen.
3. Durchführung der Bildungsveranstaltungen
3.1.
Sprache der Bildungsveranstaltungen ist Deutsch. Es liegt daher im eigenen Interesse, über entspre-
chende Sprachkenntnisse zu verfügen.
3.2.
Jede Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich. Binnen angemessener Frist werden dem Teil-
nehmer eine Anmeldebestätigung sowie gegebenenfalls weitere Informationen per E-Mail zuge-
sandt.
3.3.
Für korrekte und vollständige Angaben sowie für Bekanntgabe der Änderung der Adresse und Kon-
taktdaten trägt der Teilnehmer die Verantwortung. Mitteilungen seitens des Vereins können dem
Teilnehmer an seine in der Anmeldung angegebene Anschrift bzw. bekanntgegebene E-Mailadresse
zugesendet werden, solange eine geänderte Anschrift bzw. E-Mailadresse nicht schriftlich dem
Verein bekanntgegeben wird. Für alle Kosten und Folgen, die durch Unterlassung der rechtzeitigen
Bekanntgabe von geänderten Kontaktdaten entstehen, haftet der Teilnehmer.
4. Leistung - Preise - Zahlungsmodalitäten
4.1.
Die Leistung einer Veranstaltung umfasst neben den Unterrichtseinheiten sowie die Skripten bzw.
Lehrunterlagen. Nicht enthalten sind insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten.
4.2.
Die vom Verein zur Verfügung gestellten Unterlagen und Aufzeichnungen dürfen nicht ohne
schriftliche Einwilligung vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Lizenzangebote können
individuell schriftlich per E-Mail angefragt werden.
4.3.
Die angegebenen Preise sind Endpreise in Euro (€). Die Zahlungsbedingungen gelten entsprechend
den Angaben des Anmeldeformulars (i.e. Ermäßigungen, Teil- und Ratenzahlungsmöglichkeiten).
4.4.
Die Rechnung wird unmittelbar nach Anmeldung per E-Mail versandt. Der ausgewiesene Betrag ist
vor Beginn der Bildungsveranstaltung zu entrichten.
4.5.
Ratenzahlung ist nur bei bestimmt ausgewiesenen Bildungsveranstaltungen möglich. Die erste Rate
ist vor Kursbeginn zur Zahlung fällig, die Folgeraten werden jeweils zum 15. jeden Monats fällig.
Im Falle einer Zahlungsverzögerung mit mehr als einer Rate tritt Terminverlust ein und es wird
daher die gesamte noch aushaftende Teilnahmegebühr fällig. Der Teilnehmer haftet gegenüber dem
Verein für die vollständige Bezahlung bzw. etwaige Differenzbeträge im Falle einer Förderung.
4.6.
Für den Fall des Verzuges hat der Teilnehmer Verzugszinsen von 8% p.A. zu zahlen. Der Teilneh-
mer trägt im Falle des Verzuges die Kosten der Eintreibung, der Mahnspesen und Rechtsanwalts-
kosten. Die Kosten der Mahnung durch einen Rechtsanwalt aufgrund eines Verzuges sind gem.
RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) nach TP 2 zuzüglich 20% USt vom Teilnehmer zu bezahlen.
5. Veranstaltungsort
5.1.
Der jeweilige Veranstaltungsort einer Bildungsveranstaltung wird entweder in der Veranstaltungs-
beschreibung ausgeschrieben oder im Nachhinein bekannt gegeben.
5.2.
Der Verein bietet Bildungsveranstaltungen auch im Wege von Videositzungen an. Um diese Dienst-
leistungen in Anspruch nehmen zu können, sind ein aktueller Browser sowie eine konstante und
stabile Internetverbindung notwendig. Für das Vorliegen der technischen Voraussetzungen zur
Durchführung der Dienstleistungen mittels Videotelefonie trägt der Teilnehmer die Verantwortung.
6. Rücktritt und Unterbrechung
6.1.
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann 1 Monat vor Kursbeginn nur schriftlich erfolgen,
diesfalls ist eine Bearbeitungsgebühr von € 100.- zu bezahlen. Bei einem Rücktritt nach diesem
Termin, jedoch vor Kursbeginn, sind 50% der Kursgebühren zu bezahlen. Bei einem späteren Rück-
tritt, also nach Beginn des Kurses, ist die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen. Während einer lau-
fenden Bildungsveranstaltung ist eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich, ausgenommen ist
ein besonders wichtiger Grund, z.B. eine Schwangerschaft ab dem vollendeten 7. Monat; bereits
konsumierte Lehrinhalte werden keinesfalls rückerstattet. Auch in diesen Fällen (Rücktritt aus
wichtigen Gründen bzw. innerhalb eines Monats) ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von €
100.- zu leisten.
6.2.
Die Unterbrechung einer Bildungsveranstaltung ist aus wichtigem Grund möglich. Durch eine
Kursunterbrechung wird jedoch die ursprünglich vereinbarte Zahlungsverpflichtung nicht geändert,
sollte inzwischen eine Kursänderung stattgefunden haben, gelten die geänderten Kursbedingungen.
6.3.
Ein Ausschluss von der Teilnahme bzw. eine Kündigung von Seiten des Vereins kann aufgrund
mangelnder Eignung oder aufgrund von Verhalten, welches die Qualität einer Veranstaltung erheb-
lich beeinträchtigt, oder mangels Zahlung der Kursgebühren oder aus sonstigen wichtigen Gründen
erfolgen.
7. Haftung
7.1.
Trotz sorgfältiger Recherchen übernimmt der Verein keine Haftung für die Richtigkeit der Kursin-
halte, auch wird nicht für den Eintritt eines bestimmten Erfolges bzw. bestimmter Ergebnisse gehaf-
tet.
7.2.
Für eventuell im Rahmen einer Bildungsveranstaltung auftretende Verletzungen übernimmt der
Teilnehmer selbst die Verantwortung. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer inkl. der be-
reitgestellten Lernunterlagen wird seitens des Vereins keine Haftung übernommen. Schadensersatz-
ansprüche gegen den Verein, die durch leichtes Verschulden verursacht wurden, sind ausgeschlos-
sen.
8. Schriftlichkeit
Mündliche Vereinbarungen wurden zwischen den Vertragsteilen nicht getroffen. Vereinbart wird,
dass Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages der Schriftform bedürfen. Dies gilt auch für
ein Abgehen vom Schrifterfordernis selbst.
9. Datenschutz
9.1.
Der Verein ist berechtigt, personenbezogene Daten der Teilnehmer wie Vorname(n), Familienname,
Adresse, Geschlecht, akademischer Grad, Geburtsdatum und –ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
und Kontoverbindung im Rahmen der Grenzen des Datenschutzgesetzes zum Zwecke der Auftrags-
abwicklung zu verarbeiten und während aufrechter Vertragsdauer zu speichern. Alle persönlichen
Angaben der Teilnehmer werden vertraulich behandelt. Der Teilnehmer erklärt sich damit einver-
standen, dass seine persönlichen Daten vom Verein gespeichert und verwendet werden. Die Daten
werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich internen Zwecken des Vereins zur
gezielten Kundeninformation.
9.2.
Sollte der Kunde eine weitere Information nicht mehr wünschen, so kann dieses Einverständnis
jederzeit widerrufen werden.
9.3.
Der Teilnehmer stimmt einer Zusendung von Werbematerialien über künftige Veranstaltungen an
die von ihm bekannt gegebenen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Postadresse) durch den Verein zu.
10. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes
Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktions-
titel meist einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt und gelten gleichermaßen für bei-
de Geschlechter.
11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
11.1.
Für alle Streitigkeiten vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zu-
ständigen Gerichtes für 8010 Graz.
11.2.
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des österrei-
chischen internationalen Privatrechts.